Arbeitsrecht

Ein besonderer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit besteht im Arbeitsrecht. Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
 
Bereits bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses kann Beratungsbedarf entstehen. Ebenso ergeben sich sowohl im Laufe als auch bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zahlreiche Fragen. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten wir Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Gestaltung, Formulierung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen und Aufhebungsverträgen, Kündigungen sowie Arbeitszeugnissen
  • Vertretung in arbeitsgerichtlichen Prozessen, insbesondere Kündigungsschutzklagen
  • Bewertung von Abfindungen
  • Fragen des Arbeitsalltags wie z.B. Kurzarbeit, Urlaub, Erkrankung, Diskriminierung, Versetzung, Befristung von Arbeitsverträgen
  • Geschäftsführerverträge