Ein besonderer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit besteht im Arbeitsrecht. Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Bereits bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses kann Beratungsbedarf entstehen. Ebenso ergeben sich sowohl im Laufe als auch bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zahlreiche Fragen. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten wir Sie insbesondere in folgenden Bereichen: