Immobilien

Zum Bereich des Immobilienrechts zählen im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:

  • Grundstückskaufverträge
  • Wohnungs- und Teileigentumskaufverträge
  • Erbbaurechtsverträge
  • Bestellung von Grundschulden, Hypotheken und Grunddienstbarkeiten sowie deren Löschung
  • Begründung von Wohnungs- und Teileigentum, insbesondere Teilungserklärungen
  • Bauträgerverträge
  • Unterschriftsbeglaubigungen, z.B. Verwalterzustimmungen
  • Übertragungsverträge innerhalb der Familie