Familienrecht und Vorsorge

Zum Bereich des Familienrechts und der Vorsorge zählen im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:

  • Eheverträge
  • Partnerschaftsverträge
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Kindschaftsrecht, insbesondere Adoption und Sorgeerklärungen
  • notarielle Vorsorgevollmacht (Generalvollmacht, Vollmacht in persönlichen Angelegenheiten, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung)